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   LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2 a O 109/00   

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LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2 a O 109/00 (https://dejure.org/2000,17513)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2000 - 2 a O 109/00 (https://dejure.org/2000,17513)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 2 a O 109/00 (https://dejure.org/2000,17513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Rechtsverfolgungskosten für die Abmahnung bei der Benutzung des Markennamens "FTP-EXPLORER"; Bestehen einer Verwechslungsgefahr durch Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der Bezeichnungen, dem Grad der Warennähe und der Kennzeichnungskraft

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Wird dagegen der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Element allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung des Gesamteindrucks der beanstandeten Bezeichnung mit nur einem Element des prioritätsälteren Zeichens die zeichenrechtliche und markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu verneinen ist (vgl. BGH GRUR 1998, S. 942 - Alka Seltzer).

    Kein Element der angegriffenen Bezeichnung allein ist geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung des Gesamteindrucks des beanstandeten Zeichens mit nur einem Element des prioritätsälteren Zeichens die zeichenrechtliche und markenrechtliche Verwechslungsgefahr vorliegend zu verneinen ist (vgl. dazu BGH GRUR 1998, 942 f. - Alka Seltzer).

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Insbesondere besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der Bezeichnungen, dem Grad der Warennnähe und der Kennzeichnungskraft, so daß der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder Warennähe ist oder umgekehrt (vgl. BGH GRUR 1993, 118/119, Corvaton/Corvasal; BGH WRP 2000, Seite 525, 526 - Comtes/ComTel).

    Diese liegt vielmehr nur dann vor, wenn der übereinstimmende Teil in der beanstandeten Gesamtbezeichnung eine gewisse selbständig kennzeichnende Stellung hat und darin nicht derart untergegangen ist, daß er durch eine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an die zu schützende Kennzeichnung wachzurufen (vgl. BGH GRZR 1996, 200, 201 - Innovadiclophont; BGH GRUR 1993, 118, 120 - Corvaton/Vorvasal).

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Insbesondere besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der Bezeichnungen, dem Grad der Warennnähe und der Kennzeichnungskraft, so daß der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder Warennähe ist oder umgekehrt (vgl. BGH GRUR 1993, 118/119, Corvaton/Corvasal; BGH WRP 2000, Seite 525, 526 - Comtes/ComTel).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Wortanfängen mißt das Publikum jedoch regelmäßig eine erhöhte Bedeutung zu (vgl. Landgericht München MMR 2000, 220, 221 - Telco-B; BGH GRUR 1996, 200 f. - Innovadiclophlont).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Denn ein Handeln im geschäftlichen Verkehr umfaßt grundsätzlich alle Bereiche, in denen außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen die Ware unter dem fraglichen Warenzeichen - nicht notwendig gegen Entgelt - angeboten wird (vgl. BGH GRUR 1987, 438, 440 - Handtuchspender).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Aus beschreibenden Angaben abgeleitete Bezeichnungen sind aber nur von geringer Kennzeichnungskraft (vgl. BGH GRUR 1995, 808, 810 - P3-Plastoclin).
  • OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99

    Begriff des Angebots fremder Inhalte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Für das Aufrufen ihrer Homepage besteht keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines gesczhlossenen Benutzerkreises /vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541).
  • LG München I, 25.05.1999 - 9 HKO 850/99

    Telco-Explorer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
    Wortanfängen mißt das Publikum jedoch regelmäßig eine erhöhte Bedeutung zu (vgl. Landgericht München MMR 2000, 220, 221 - Telco-B; BGH GRUR 1996, 200 f. - Innovadiclophlont).
  • LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01

    Äußerungen in einem Internet-Gästebuch

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12.9.2001, Az. 2 a O 109/00, wird in Höhe eines Betrages von EUR 248, 62 (DM 486, 25) für unzulässig erklärt.

    Der Klägerin wurde mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 12.9.2001 (Anlage K 1, Bl.7 GA) auf Grund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 25.10.2000 - 2 a O 109/00 - und des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.2.2001 - 20 U 109/00 - die Kostenerstattung in Höhe von DM 855, 12 zugunsten der Beklagten auferlegt.

    Unter Rücknahme der Klage im übrigen beantragt die Klägerin nunmehr, die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Düsseldorf vom 12.9.2001, Az. 2a O 109/00, in Höhe eines Betrages von DM 486, 25 für unzulässig zu erklären.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsanspruch des Landgerichts Düsseldorf - 2 a O 109/00 - vom 12.9.2001 ist in Höhe eines Teilbetrages von EUR 248, 62 (= DM 486, 25) unzulässig.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00

    Abmahnung von Markenrechtsverletzungen - Kostenerstattung - Serienabmahnung in

    20 U 194/00 2a O 109/00 LG Düsseldorf.
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   LG Düsseldorf, 12.09.2001 - 2a O 109/00   

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https://dejure.org/2001,79343
LG Düsseldorf, 12.09.2001 - 2a O 109/00 (https://dejure.org/2001,79343)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2a O 109/00 (https://dejure.org/2001,79343)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2a O 109/00 (https://dejure.org/2001,79343)
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